Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)

Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 06.12.2023.

BMF, Mitteilung vom 11.10.2023

Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (Umwandlungssteuererlass – UmwStE) abgestimmt. Die Aktualisierung enthält Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE vom 11. November 2011 (BStBl I S. 1314) und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme. Näheres ist dem Schreiben zu entnehmen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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