Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ nach der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (PEP-Liste)

Im Amtsblatt der EU wurde am 10.11.2023 eine Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ der jeweiligen Mitgliedstaaten (PEP-Liste) veröffentlicht. Die WPK hat diese ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

WPK, Mitteilung vom 27.11.2023

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 10. November 2023 eine Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ der jeweiligen Mitgliedstaaten (PEP-Liste) veröffentlicht. Hat der Vertragspartner oder ein wirtschaftlich Berechtigter des Vertragspartners eine der in der PEP-Liste genannten Funktionsbezeichnungen inne, sind die verstärkten Sorgfaltspflichten des § 15 Abs. 4 GwG zu erfüllen (vgl. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 GwG).

Die Liste steht auch im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung.

Quelle: WPK

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