BaFin: Wertpapierinstitute – Rechtsverordnungen WpI-AnzV und WpIPrüfbV verkündet

Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung und die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wurden und am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten sind.

WPK, Mitteilung vom 14.12.2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht darauf aufmerksam, dass die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) und die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurden und am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten sind.

Für den Berufsstand ist vor allem die WpIPrüfbV von Bedeutung. Diese regelt Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung nach § 78 Wertpapierinstitutsgesetz für kleine und mittlere Wertpapierinstitute. Darüber hinaus enthält sie Vorschriften zum Inhalt der Prüfungsberichte sowie zur Form, in der die Prüfungsberichte bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einzureichen sind.

Quelle: WPK

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