BFH: Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung

Gehört zum Nachlass der Erblasserin ein ihr als Erstbegünstigte zugestandener Rentenanspruch aus einer liechtensteinischen Stiftung, sodass der Übergang des Rentenanspruchs auf die Nachbegünstigte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt? Diese Frage hat der BFH geklärt (Az. II R 50/22).

BFH, Urteil II R 50/22 vom 11.12.2024

Leitsatz

Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein.

Quelle: Bundesfinanzhof

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