Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.04.2026
Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (21/2465).
Auf EU-Ebene sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischenzeitlich durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau erneut geändert worden, worauf ein von den Fraktionen CDU/CSU und SPD als Ausschuss-Drucksache 21(6)73 eingebrachter Änderungsantrag eingeht. Dieser war ebenso wir ein Entschließungsantrag 21(6)30 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Gegenstand der Anhörung.
Mehr Klarheit über betroffene Firmen gefordert
Neben einer Reihe eher technischer Details haben die Sachverständigen als unklar empfundene Regelungen im Gesetzentwurf thematisiert. So wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Omnibus-1-Richtlinie nur noch rund 2.500 statt zuvor 17.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. (…)
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 306/2026
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