Bundestag beschließt Umsetzung einer EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.04.2026

Der Bundestag hat am Freitag, 17. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen. Für die Initiative in der vom Verbraucherausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zur Abstimmung hatte den Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/5381) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5382) vorgelegen.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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