Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung

Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen.

BMAS, Pressemitteilung vom 15.07.2026

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung wurde beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen.

Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung stärken wir die Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind, können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Digital und unbürokratisch, effizient und zielgerichtet

Arbeitsagenturen werden noch besser digital erreichbar sein, auch per Videotelefonie. Dies ermöglicht ein breiteres Terminangebot, insbesondere auch für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. „Digital First“ soll bei der digitalen Antragsstellung zum Regelfall werden. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch gestellt werden. Für diejenigen, die die digitalen Wege nicht nutzen können oder wollen, bleiben die bekannten Wege aber geöffnet. Zusätzlich wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert.

Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten. Auch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen.

All diese Maßnahmen zusammen entlasten wirkungsvoll sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft.

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung macht die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter und unbürokratischer. Die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen werden weiter ausgebaut und machen so die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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