Reform des Befristungsrechts: Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.07.2026
Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen: Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern.
Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr oder lange Befristungsphasen mit Kettenverträgen: Trotz einiger Verbesserungen sind solche Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft weiterhin Realität. Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung die Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen. (…)
Was ändert sich im Befristungsrecht?
Die Bundesregierung will mit der Modernisierung einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält. Dafür wurden Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung vorgenommen. Das ändert sich:
- Erstmals werden Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen.
- Außerdem werden Schutzmechanismen auf Beschäftige ausgeweitet, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So sind Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gilt für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
- Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen.
- Für studentische Hilfskräfte soll außerdem die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre erhöht werden. Das bedeutet mehr Planungssicherheit vor allem für die Prüfungsphase: Studierende können so ihre Tätigkeit länger fortsetzen und verlieren ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der bisherigen Sechs-Jahres-Grenze.
- Die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie werden vereinheitlicht. (…)
Die vollständige Mitteilung finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Quelle: Bundesregierung
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