Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Selbstanzeige mit Belastung Dritter

Eine Rehabilitierung nach dem VwRehaG ist nicht wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte wegen Vorbereitungen zum ungenehmigten Verlassen der DDR selbst angezeigt und den Sicherheitsbehörden im Verhör weitere Beteiligte benannt hat, um eine ihm unmittelbar drohende politische Strafverfolgung abzuwenden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 8 C 8.25).

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