Geldwäschebekämpfung: Nichtregistrierung bei „goAML“ bald bußgeldbewehrt

Die Bundesregierung plant einen Bußgeldtatbestand, mit dem die unterlassene Registrierung bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU „goAML“ künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Hierauf weist die WPK hin.

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