Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.09.2026
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgelegt. Mit dem „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824) sollen die Gerichte entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Zugleich sollen die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Quelle: hib-Nr. 683/2026
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