Auf eigenes Risiko: Keine Sozialversicherungspflicht für Stuntman mit hohen Investitionen in Betriebsmittel

Ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman ist selbstständig tätig – also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt -, wenn er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 14 BA 11/24).

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