Rat der EU, Pressemitteilung vom 09.10.2026
Der Rat hat heute Panama und Vietnam von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen.
Die Liste ist Teil der Bemühungen der EU, verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern. Auf der Liste stehen Länder und Gebiete, die den vereinbarten internationalen Steuerstandards nicht genügen oder ihren Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachkommen. In dieser Aktualisierung zeigt sich ein positiver Trend bei der Einhaltung der internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.
Damit umfasst die EU-Liste nun die folgenden 8 Länder und Gebiete:
- Amerikanisch-Samoa
- Anguilla
- Guam
- Palau
- Russland
- Turks- und Caicosinseln
- Amerikanische Jungferninseln
- Vanuatu
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Die Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) bereitet die Aktualisierungen vor und arbeitet mit allen beteiligten Ländern und Gebieten zusammen, um sie bei der Verbesserung ihrer Rechtsrahmen zu unterstützen und dadurch festgestellte Probleme zu lösen. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ setzt sich aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission unterstützt. Sie fördert einen fairen Steuerwettbewerb innerhalb und außerhalb der EU.
Aktualisierung der EU-Liste (Anhang I)
Panama wurde seit Februar 2020 in Anhang I der EU-Liste geführt, hat nun aber seine schädliche Regelung für die Freistellung ausländischer Einkünfte reformiert. Außerdem wurde dem Land vom Globalen Forum der OECD eine neue Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Standards für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage gewährt. Der Rat hat daher beschlossen, Panama bis zum Abschluss dieser Überprüfung in Anhang II der Liste aufzunehmen.
Vietnam wurde seit Februar 2026 in Anhang I geführt, nachdem eine Überprüfung des Globalen Forums der OECD ergeben hatte, dass das Land die erforderlichen Standards für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage nicht erfüllte. Nach einer Reihe von Reformen wurde auch diesem Land eine neue Überprüfung gewährt. Es wird daher in Anhang II aufgenommen, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist.
Aktualisierung des Dokuments zum Sachstand (Anhang II)
Zusätzlich zu der aktualisierten Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (Anhang I) hat der Rat das Dokument zum allgemeinen Sachstand (Anhang II) gebilligt. Dieses Dokument enthält einen Überblick über die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Belize wurde kürzlich vom Globalen Forum in Bezug auf sein System für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage positiv bewertet. Folglich ist es seinen Verpflichtungen nachgekommen und wurde aus Anhang II gestrichen.
Hintergrund
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und somit der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern.
Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen. Der Rat aktualisiert die Liste zweimal jährlich. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Februar 2027 geplant.
Die Beschlüsse des Rates bezüglich der Liste werden von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ vorbereitet, die auch für die Überwachung steuerlicher Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zuständig ist. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ arbeitet eng mit internationalen Gremien wie etwa dem Globalen Forum der OECD für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken zusammen, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern.
Quelle: Rat der Europäischen Union
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