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WPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMJV auf punktuellen Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung des neu zu schaffenden Berufsrechts hingewiesen.

WPK, Mitteilung vom 12.10.2026

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Schaffung einer Berufskammer für Insolvenzverwalter und andere insolvenzrechtliche Rechtsträger regelt (siehe bereits „Neu auf WPK.de“ vom 29. Juli 2026). Dies hat zur Folge, dass WP/vBP, die als Insolvenzverwalter und andere insolvenzrechtliche Amtsträger tätig sind, künftig Mitglieder von zwei Berufskammern sein müssen.

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 9. Oktober 2026 auf punktuellen Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung des neu zu schaffenden Berufsrechts hingewiesen.

 

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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