Fußball: Kommission vereinbart Mindeststandards für Spielerverträge

Die Europäische Kommission hat ein Übereinkommen mit führenden Fußballverbänden zu Mindeststandards für Spielerverträge unterzeichnet. Verträge müssen schriftlich festgelegt werden und Regeln zu Rechten und Pflichten des Klubs und des Spielers, Angaben zum Gehalt, Krankenversicherung und Sozialversicherung enthalten.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.04.2012

 

Die Europäische Kommission hat ein Übereinkommen mit führenden Fußballverbänden zu Mindeststandards für Spielerverträge unterzeichnet.

 

Sozialkommissar László Andor, der die Vereinbarung unter anderem mit UEFA-Präsident Michel Platini und Karl-Heinz Rummenigge, dem Vorsitzenden der Fußballklubvereinigung ECA, unterzeichnete, sagte: „Die ist ein großer Fortschritt im Dialog der Sozialpartner im Profi-Fußball und ein erster Schritt zu sozialen Mindeststandards in Spielerverträgen, besonders von jungen Spielern. Wir erwarten, dass das Übereinkommen in allen EU-Ländern und in allen 53 UEFA-Ländern in Kraft tritt.“

 

Die Vereinbarung, die von Fußballverbänden wie der UEFA, der Spielergewerkschaft FIFpro, der Klub-Vereinigung ECA und der Vereinigung der europäischen Fußball-Ligen EPFL unterschrieben wurde, sieht vor, dass Verträge schriftlich festgelegt werden und Regeln zu Rechten und Pflichten des Klubs und des Spielers, Angaben zum Gehalt, Krankenversicherung und Sozialversicherung enthalten.

 

Mehr Informationen in einem englischsprachigen Memo finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG