Das BMWi informiert, dass die Anfang 2012 beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes am 10.05.2012 in Kraft tritt. Das Gesetz modernisiert und verbessert u. a. auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz.
BMWi, Pressemitteilung vom 09.05.2012
Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am 09.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit am 10.05.2012 in Kraft.
Die TKG-Novelle – ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung – schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau.
Das Gesetz modernisiert und verbessert gleichzeitig auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen u. a. ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren.
Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsfrist von drei Monaten bzw. einem Jahr in Kraft treten.
Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird – aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen – nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten.
Das novellierte Telekommunikationsgesetz und einen Überblick über die neuen Regelungen finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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Quelle: DATEV eG