Die Länder haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem sie die Informationsrechte der gesetzlich Rentenversicherten zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge – der so genannten Riesterrente – verbessern möchten.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 11.05.2012
Die Länder haben am 11.05.2012 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem sie die Informationsrechte der gesetzlich Rentenversicherten zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge – der sogenannten Riesterrente – verbessern möchten.
Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie für die gesetzliche Rentenversicherung die eindeutige Möglichkeit schaffen, in diesem Zusammenhang auch eine einzelfallbezogene, produkt- und anbieterneutrale Beratung durchzuführen. Hierdurch soll im Interesse der Versicherten Rechtsklarheit über den zulässigen Umfang der Auskunftserteilung durch die Versicherungsträger geschaffen werden. Bisher ist es den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nur erlaubt, grundsätzliche Auskünfte über Möglichkeiten zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge zu erteilen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG