Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Die Bundesregierung hält es nicht für geboten, vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den anhängigen Beschwerdeverfahren eingetragenen Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 14.05.2012

 

Die Bundesregierung hält es nicht für geboten, aufgrund finanzgerichtlicher Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.

 

Wie es in einer Antwort (17/9472) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9273) heißt, will das Bundesministerium der Finanzen vielmehr die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den anhängigen Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz abwarten.

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Quelle: DATEV eG