Um Zusammenschlüsse von Kommunen zu erleichtern, soll eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgenommen werden. Der Bundesrat hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 22.05.2012
Um Zusammenschlüsse von Kommunen zu erleichtern, soll eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgenommen werden.
Der Bundesrat weist in einem Gesetzentwurf (17/9668) darauf hin, dass bei Zusammenschlüssen von Kommunen auch Grundeigentum übertragen werde. Nach heutigem Recht werde bei diesen Übertragungen Grunderwerbsteuer fällig. Diese steuerlichen Rahmenbedingen würden ein spürbares Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse darstellen, schreibt der Bundesrat und fordert die Aufhebung der Steuerpflicht.
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Quelle: DATEV eG