Empfehlungen der Kommission zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums

Die EU-Kommission hat länderspezifische Empfehlungen an alle 27 EU-Mitgliedstaaten zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorgelegt. Sie sind in Zusammenhang mit dem Jahreswachstumsbericht der EU-Kommission für 2012 zu sehen.

 

Die EU-Kommission hat am 30.05.2012 länderspezifische Empfehlungen an alle 27 EU-Mitgliedstaaten zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorgelegt. Sie sind in Zusammenhang mit dem Jahreswachstumsbericht der EU-Kommission für 2012 zu sehen. Darin empfahl die EU-Kommission u. a. eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung, die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen.

 

In der Empfehlung für Deutschland stellt die EU-Kommission fest, dass die hohe Abgaben- und Steuerlast auf den Faktor Arbeit einerseits ein Hindernis für Erwerbsanreize und andererseits für die Eingliederung von Geringverdienern in den Arbeitsmarkt darstellt. Deutschland wird aufgefordert dieses Hindernis durch eine haushaltsneutrale Verringerung dieser Steuerlast zu beheben. Der weitverbreitete Trend von Minijobs, der nur geringfügige Rentenansprüchen zur Folge hat, soll hin zu stabilen Arbeitsverhältnissen verbessert werden. Des Weiteren wird der geringe Frauenanteil unter den Vollzeitbeschäftigten angemahnt. Als Ursache für die geringe Frauenerwerbsquote werden fehlende Erwerbsanreize für Zweitverdiener und fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen identifiziert. Vor dem Hintergrund der Bewältigung des demographischen Wandels ist es erforderlich, dass diese steuerlichen Fehlanreize für Zweitverdiener abgeschafft und mehr Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Bildungssystem effizienter zu gestalten und das Bildungsniveau von benachteiligten Gruppen anzuheben. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass trotz der guten Arbeitsmarktlage, die Löhne nicht mit der Produktivität gestiegen sind.

 

Außerdem hat die EU-Kommission eine Mitteilung mit Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung, die an den ganzen Euro-Raum gerichtet ist, vorgelegt. Nach Evaluation der Situation in den EU-Mitgliedstaaten kommt sie zu dem Schluss, dass bereits Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen eingeleitet wurden, jedoch sind sie nicht genug auf das Wachstum ausgerichtet. So haben z. B. viele Mitgliedstaaten die Steuern erhöht. Die EU-Kommission hatte in ihrem Beschäftigungspaket die Verlagerung der Besteuerung vom Faktor Arbeit auf umweltschädliche Praktiken gefordert. Diesbezüglich sind noch keine Fortschritte erkennbar. Maßnahmen zur Abschaffung von Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen wurden bereits eingeleitet, müssen aber noch verstärkt werden. Da Steuerhinterziehung und Steuerumgehung in vielen Mitgliedstaaten ein großes Problem darstellt, müssen die Staaten stärker dagegen vorgehen und besser zusammenarbeiten. Außerdem empfiehlt die EU-Kommission effizientere Steuererhebungen.

 

KMU haben nach wie vor erschwerten Zugang zu Krediten und mit verspäteten Zahlungen von Behörden zu kämpfen. Die Richtlinie über Zahlungsverzug wird im März 2013 in Kraft treten und soll dagegen vorgehen. Die öffentliche Verwaltung sollte effizientere Dienstleistungen für Unternehmen erbringen und den Einsatz von Online-Diensten verstärken.

 

Zur Stärkung des EU-weiten Wachstums pocht die EU-Kommission u. a. auf eine bessere Ausschöpfung des Binnenmarktes. Da in vielen EU-Mitgliedstaaten noch Hemmnisse bzw. Beschränkungen bei der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie bestehen, wird die EU-Kommission voraussichtlich im Juni diesen Jahres Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung dieser Richtlinie vorlegen. Im zweiten Quartal des Jahres ist die Vorlage der Binnenmarktakte II geplant. Ziel ist es, z. B. den digitalen Binnenmarkt zu vollenden. Durch die Beseitigung von grenzüberschreitenden Steuerhindernissen kann zu mehr Wettbewerbsfähigkeit beigetragen werden. Diesbezüglich müssen die Arbeiten im Rat am Richtlinienvorschlag zu Zinserträgen wiederaufgenommen werden. Die EU-Kommission wird noch dieses Jahr eine Mitteilung mit Optionen zum Umgang mit Steuerparadiesen und aggressiver Steuerplanung vorlegen. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer können in wachstumsfördernde Investitionen fließen bzw. dazu dienen, dass die Mitgliedstaaten weniger Haushaltsbeiträge zahlen.

———————-

Quelle: DATEV eG