Bundestag will Nachtragshaushalt für 2012 beschließen

Der Bundestag berät am 14.06.2012 abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2012. Dieser sieht eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsgesetz um 6,5 Milliarden Euro auf 312,7 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro steigen. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.06.2012

 

Der Bundestag berät am Donnerstag, 14. Juni 2012, abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2012 (17/9040). Dieser sieht eine Erhöhung der Ausgaben in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsgesetz um 6,5 Milliarden Euro auf 312,7 Milliarden Euro (bisher: 306,2 Milliarden Euro) vor. Die Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro (bisher 26,1 Milliarden Euro) steigen. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtausgaben 305,8 Milliarden Euro. Die einstündige Debatte beginnt um 13.05 Uhr.

 

Deutscher ESM-Anteil 21,7 Milliarden Euro

Der Nachtragshaushalt wurde vor allem wegen der deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig, der am 1. Juli in Kraft treten soll. Dazu haben die europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. Februar 2012 einen Vertrag unterzeichnet, dem der Deutsche Bundestag noch zustimmen muss.

 

 

Beim ESM sind Bareinlagen von 80 Milliarden Euro eingeplant. Der deutsche Anteil daran beträgt insgesamt 21,7 Milliarden Euro; davon sind in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro fällig. Mit dem Nachtragsetat will die Regierung für diese Zahlung die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen.

 

Bundesrat erhebt keine Einwände

Darüber hinaus sollen mit dem Nachtrag Anpassungen bei den Steuereinnahmen, beim Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, bei den Zinsausgaben und bei den bislang geplanten Rückeinnahmen aus dem Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen werden. Laut Bundesregierung wird auch die erhöhte Nettokreditaufnahme die Neuverschuldungsgrenze der Schuldenbremse unterschreiten. Damit würden die Vorgaben des Artikels 115 Grundgesetz und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 eingehalten.

 

 

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände (17/9649) erhoben. Bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltausschusses betonten die meisten Experten die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit seiner höheren Neuverschuldung. Sie forderten jedoch von der Regierung, die Konsolidierungsbemühungen fortzusetzen.

 

„Energiewende solide finanzieren“

Verbunden ist die einstündige Beratung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8919) mit der Forderung, den Nachtragshaushalt nicht nur zur Finanzierung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu nutzen, sondern auch für eine „solide“ Finanzierung der Energiewende.

 

 

Zudem sollen die Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende, wie das Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme oder die Forschungsgelder für Energieeffizienz aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), in die Etats der jeweiligen Fachressorts überführt werden. Klimaschädliche Programme wie das Förderprogramm für fossile Kraftwerke und die Stromsubventionen für stromintensive Unternehmen sollen laut Antrag abgeschafft werden.

 

„Europäischen Emissionshandel stärken“

Die Abgeordneten fordern unter anderem weiter, dass die Erlöse aus dem Emissionshandel vollständig für Aufgaben des nationalen und internationalen Klimaschutzes zur Verfügung gestellt werden und ungerechtfertigte Subventionen bei der Ökosteuer abgebaut werden. Schließlich sollen notwendige Maßnahmen unterstützt werden, um den europäischen Emissionshandel zu stärken und den Preis für Kohlendioxidzertifikate zu stabilisieren.

 

 

Die Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland stockt, schreibt die Fraktion zur Begründung. Trotz offensichtlicher Notwendigkeit für eine zügige Energiewende streite sich die Bundesregierung anstatt sich mit vereinten Kräften für den Wechsel einzusetzen. Auf europäischer Ebene blockiere die Regierung die Energieeffizienz-Richtlinie und in Deutschland treibe sie mit neuen Subventionen für die Industrie die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die privaten Verbraucher in die Höhe.

 

Haushaltsausschuss berät am 12. Juni

Wegen der umwelt- und haushaltspolitisch „fatalen Konstruktion“ als Sondervermögen scheitere auch die Finanzierung des Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramms und anderer Maßnahmen aus dem EKF, der Einnahmeprobleme habe und unterfinanziert sei.

 

 

Der Haushaltsausschuss wird am Dienstag, 12. Juni, seine Beratungen über beide Initiativen abschließen.

———————-

Quelle: DATEV eG