Die Koalition will aus Gründen der Wahlfreiheit ein Betreuungsgeld für zu Hause betreute Kinder ab dem 1. Januar 2013 einführen, die Opposition ist ebenfalls aus Gründen der Wahlfreiheit geschlossen dagegen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilungen vom 13.06.2012
Die Koalitionsfraktionen wollen ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einführen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP (17/9917) sieht vor, dass Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro monatlich erhalten sollen. Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Die Koalitionsfraktionen begründen ihr Gesetzesvorhaben mit der fehlenden „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen“. Im Gegensatz zu jenen Eltern, die öffentlich geförderte Betreuungsangebote für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen, hätten diese Eltern bislang keine öffentliche Förderung für die tägliche Betreuung ihrer Kinder erhalten. Es sei die Aufgabe staatlicher Familienförderung, Eltern eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Diese Wahlfreiheit werde durch die Einführung des Betreuungsgeldes, das zeitlich an das Elterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes anschließt, geschaffen.
Opposition fordert geschlossen Verzicht auf Betreuungsgeld
Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich einhellig gegen das von den Koalitionsfraktionen geplante Betreuungsgeld ab dem 1. Januar 2013 aus. In ihren jeweiligen Anträgen (17/9572, 17/9582, 17/9929) fordern sie die Bundesregierung auf, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mehrausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich statt dessen in den bedarfsgerechten Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren zu investieren, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem August 2013 zu realisieren. Zudem müsse ein weiterer Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen einberufen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder zu ermitteln. Nach Ansicht der drei Oppositionsfraktionen ist nur dann für die Eltern bundesweit eine Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung und Kindererziehung gegeben, wenn der Bedarf an Betreuungsplätzen gesichert sei.
Der Bundestag wird über die drei Anträge am Freitag, den 15.06.2012, zusammen mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (17/9917) zur Einführung des Betreuungsgeldes in erster Lesung beraten.
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Quelle: DATEV eG