Stellungnahme der BStBK an das BMJ zum Referentenentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass Steuerberater mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe Rechtsanwälten gleichgestellt werden sollen, soweit sie ebenfalls zur Rechtsberatung und Prozessvertretung befugt sind.

 

BStBK, Pressemitteilung vom 13.06.2012

 

Die Bundessteuerberaterkammer bedankt sich für die Übersendung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts und die ihr eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

„Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass Steuerberater mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe Rechtsanwälten gleichgestellt werden sollen, soweit sie ebenfalls zur Rechtsberatung und Prozessvertretung befugt sind. Positiv ist insbesondere, dass Steuerberatern in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 die Befugnis zur Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten eingeräumt werden soll. Damit wird der unbefriedigende Zustand beendet, dass Beratungshilfe zwar für steuerrechtliche Angelegenheiten gewährt werden kann, aber Steuerberater, die auf diesem Rechtsgebiet die eigentlichen Fachleute sind, hierzu bislang nicht befugt sind. In einzelnen Punkten sehen wir allerdings noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere sollte in der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass sich die Befugnis zur Rechtsberatung in Form der Beratungshilfe auch aus der Annexkompetenz des § 5 RDG ergeben kann. Hierzu und zu weiteren Anregungen verweisen wir näher auf unsere Stellungnahme, die als Anlage beigefügt ist.“

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.

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Quelle: DATEV eG