Zahl der Minijobber geht leicht zurück – Immer mehr geringfügig Beschäftigte nutzen die Rentenaufstockung

Die Minijob-Zentrale berichtet, dass die Zahl der Minijobber in Deutschland im ersten Quartal 2012 um 2,1 Prozent auf 6,8 Mio. zurückgegangen ist. Minijobber nutzten zunehmend die Möglichkeit, mit freiwilliger Eigenleistung den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung aufzustocken.

 

Minijob-Zentrale, Pressemitteilung vom 22.06.2012

 

Die Zahl der Minijobber in Deutschland ist im ersten Quartal dieses Jahres um 2,1 Prozent zurückgegangen. Wie die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) bekannt gab, liegt die Zahl aktuell bei rund 6,8 Millionen. Seit der ersten gesicherten Erhebung des Datenbestandes durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 erhöhte sich die Zahl der Minijobs im gewerblichen Bereich um lediglich 0,8 Prozent. Zum Vergleich: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg in dieser Zeit um 9 Prozent. „Von einer Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs kann angesichts dieser Fakten keine Rede sein“, stellt der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen fest.

 

Dem Rückgang im gewerblichen Minijob-Bereich steht ein leichter Zuwachs an Minijobbern in Privathaushalten gegenüber. Ihre Zahl beträgt jetzt rund 234.000. Im Jahresvergleich erhöhte sie sich um 5,8 Prozent. Seit Dezember 2004 hat sich die Zahl der Minijobs in Privathaushalten um 127,8 Prozent gesteigert. „Wir freuen uns, dass immer mehr Arbeitgeber in Privathaushalten die Vorteile des Haushaltsscheck-Verfahrens erkennen und ihre Haushaltshilfen anmelden“, so Dr. Thomsen.

 

Zunehmend nutzen Minijobber die Möglichkeit, mit freiwilliger Eigenleistung den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung aufzustocken. Im gewerblichen Bereich sind es inzwischen 5,4 Prozent der Beschäftigten, im Bereich der Privathaushalte 7,2 Prozent. Wenn Minijobber die Differenz zwischen dem jeweiligen Pauschalbeitrag des Arbeitsgebers und dem allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 Prozent selbst zahlen, wird die Beschäftigungszeit in vollem Umfang auf die Wartezeiten, zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn oder die Altersrente, angerechnet. Darüber hinaus können die „Beitragsaufstocker“ Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation und Renten wegen Erwerbsminderung erwerben oder aufrecht erhalten und erfüllen zugleich die Voraussetzungen zur sogenannten Riester-Rente.

 

Minijobber im gewerblichen Bereich sind zu 62 Prozent Frauen, in Privathaushalten beträgt der Frauen-Anteil sogar 92 Prozent. Mit rund 1,3 Millionen bilden die über 60-jährigen die größte Altersgruppe unter den Minijobbern. Die meisten Minijobber sind in den Wirtschaftszweigen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie im Gastgewerbe tätig.

 

Zum Stichtag 31. März betreute die Minijob-Zentrale rund 2 Millionen Minijob-Arbeitgeber. Über 75 Prozent der Arbeitgeber im gewerblichen Bereich beschäftigen maximal drei Minijobber.

 

Die Minijob-Zentrale hat im ersten Quartal dieses Jahres 1,6 Milliarden Euro an Pauschalbeiträgen und Steuern eingezogen. Davon entfielen 845 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung und 680 Millionen Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung. An einheitlicher Pauschsteuer wurden 101 Millionen Euro an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.

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Quelle: DATEV eG