Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einem von der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland geschlossenen Abkommen zugestimmt, mit dem sichergestellt werden soll, dass es bei in beiden Ländern tätigen Kreditinstituten nicht zu einer Doppelbelastung mit der deutschen Bankenabgabe und der britischen „Bank Levy“ kommt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.06.2012
Der Finanzausschuss hat am 27.06.2012 einem von der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland geschlossenen Abkommen zugestimmt, das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9688) vorgelegt worden war. Damit soll sichergestellt werden, dass es bei Tochtergesellschaften und Niederlassungen von in beiden Ländern tätigen Kreditinstituten nicht zu einer Doppelbelastung mit der deutschen Bankenabgabe und der britischen „Bank Levy“ kommt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Die Fraktion Die Linke kritisierte das Abkommen in der Sitzung scharf. Die Kosten der Bewältigung der Finanzkrise würden durch die Bankenabgabe nicht wieder hereingeholt. Man könne nicht von einer Überbeanspruchung der Banken reden.
Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte, es handele sich bei dem Abkommen um einen Vorgriff auf eine EU-Regelung. Durch die Freistellung britischer Banken von der Abgabe zum deutschen Restrukturierungsfonds entstehe ein Verlust im einstelligen Millionenbereich. Umgekehrt soll sich die Entlastung deutscher Banken von der britischen „Bank Levy“ auf rund 100 Millionen Euro belaufen.
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Quelle: DATEV eG