Stellungnahme zur Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, mit dem diese eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Streitigkeiten einführen will, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 06.07.2012

 

Der Bundesrat hat am 06.07.2012 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung eine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Streitigkeiten einführen will, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist. Die Länder regen an, die neue Belehrungspflicht auf fristgebundene Rechtsbehelfe zu beschränken, da nur in diesen Fällen ein endgültiger Rechtsverlust droht.

 

Die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung ist bisher nicht vorgeschrieben. Nach Darstellung der Bundesregierung erschwert dies die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und erhöht die Gefahr unzulässiger Rechtsbehelfe. Künftig sollen die Gerichte daher in ihren Entscheidungen über den zulässigen Rechtsbehelf informieren und damit einen Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Rechtssicherheit leisten.

 

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess (Drucksache 308/12) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG