Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den Entwurf DRSC E-AH 1 (IFRS) zur „Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS“ veröffentlicht.
WPK, Mitteilung vom 09.07.2012
Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den Entwurf DRSC E-AH 1 (IFRS) zur „Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS“ veröffentlicht.
Der Entwurf bezieht sich auf den am 16. Juni 2011 vom IASB in überarbeiteter Form veröffentlichten IAS 19 (2011) Leistungen an Arbeitnehmer, der eine Neubeurteilung der Bilanzierung von Altersteilzeitvereinbarungen nach IFRS notwendig macht. Diese Neubeurteilung ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitverhältnissen gem. IAS 19 (2011) nicht um termination benefits (Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) handelt.
In dem Entwurf wird auf der Basis von insgesamt neun Fragestellungen die sich ergebende Bilanzierung nach IAS 19 (2011) dargestellt.
Der IFRS-Fachausschuss bittet alle interessierten Personen und Organisationen um Stellungnahme bis zum 19. August 2012, wobei insbesondere in Bezug auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen zur Abbildung der Ansammlung der Schuld in Bezug auf vereinbarte Aufstockungsleistungen sowie des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands (past service cost) um Rückmeldungen gebeten wird.
Die Pressemitteilung und der Entwurf sind auf der Internetseite des DRSC abrufbar.
———————-
Quelle: DATEV eG