Zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung

Ziel einer Untersuchung des Europäischen Parlaments war es nicht, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungsmaßnahmen inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen, sondern das methodologische Vorgehen der Kommission mit Blick auf ihr Impact Assessment zu bewerten, das flankierend zu den Regelungsvorschlägen verabschiedet worden war.

 

Studie des Europäischen Parlaments bescheinigt methodologische Mängel

WPK, Mitteilung vom 16.07.2012

 

Anfang Juli 2012 ist eine vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) in Auftrag gegebene, von einer speziellen Abteilung des Europäischen Parlaments (Impact Assessment Unit of the Directorate for Impact Assessment and European Added Value) erstellte Studie zu dem Vorhaben Abschlussprüfung der EU-Kommission veröffentlicht worden.

 

Ziel der Untersuchung war es nicht, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungsmaßnahmen inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen, sondern das methodologische Vorgehen der Kommission mit Blick auf ihr Impact Assessment zu bewerten, das flankierend zu den Regelungsvorschlägen verabschiedet worden war. Maßstab dafür waren in erster Linie die Kriterien, die die EU-Kommission selbst für die Verabschiedung von Impact Assessments aufgestellt hat.

 

Im Ergebnis bescheinigt die Studie, die in englischer Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung steht, der EU-Kommission ein unzureichendes Vorgehen und stellt zahlreiche technische Mängel fest.

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Quelle: DATEV eG