Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung voraussichtlich um 0,6 Prozent sinken. Er wird dann bei 19,0 Prozent liegen – so das Ergebnis der aktuellen Vorausberechnung der Bundesregierung. Mit der vorgesehenen Absenkung werden Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr um rund 5,4 Mrd. Euro jährlich entlastet. Das bedeutet real mehr Nettoeinkommen für die Arbeitnehmer.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 16.08.2012
Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung voraussichtlich um 0,6 Prozent sinken. Er wird dann bei 19,0 Prozent liegen – so das Ergebnis der aktuellen Vorausberechnung.
Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt schon im zweiten Jahr zu einem anhaltenden Plus in der Rentenkasse.
Hohe Beitragseinnahmen in der Rentenkasse
Nach aktuellen Vorausberechnungen wird die Rentenversicherung zum Ende dieses Jahres einen deutlichen Überschuss erzielen. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird nach dieser Schätzung bis zum Jahresende über das 1,5-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben steigen. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben einhält: Vom 1. Januar des kommenden Jahres an ist der Beitragssatz deshalb zu verändern.
Der Bundesregierung ist ein frühzeitiger Beschluss zur Beitragssatzsenkung wichtig. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist erfreulich und gibt Spielraum bei der Nachhaltigkeitsrücklage. Dieser wird nun entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt. Daher kann der Beitragssatz in der Rentenversicherung Anfang nächsten Jahres auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Er wird in voller Höhe an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergegeben. Davon profitieren auch und gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen.
Beitragssenkung entlastet Arbeitnehmer, die Wirtschaft und die öffentlichen Kassen
Mit der im Gesetz vorgesehenen Absenkung werden Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr um rund 5,4 Mrd. Euro jährlich entlastet. Das bedeutet real mehr Nettoeinkommen für die Arbeitnehmer.
Bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten. Auch die öffentlichen Kassen werden entlastet. Bund, Länder und Gemeinden müssen weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen. Der Bund spart aber auch in seinen Zuwendungen an die Rentenversicherung: durch niedrigere Beiträge für Kindererziehungszeiten und eine Senkung des allgemeinen Bundeszuschusses.
Wie werden die Beitragssätze festgelegt?
Das Verfahren zur Festsetzung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch VI festgelegt: Der Beitragssatz muss gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Wenn die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 Prozent der Monatsausgaben sinkt, muss der Beitragssatz erhöht werden.
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Quelle: DATEV eG