Zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Die Bundesregierung plant keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 17.08.2012

Die Bundesregierung plant keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, in eine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10329) auf eine Kleine Anfrage (17/10233) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allerdings ohne Begründung.

 

Die UG wurde als Sonderform der GmbH 2008 zur Erleichterung der Existenzgründung geschaffen. Seither wurden lediglich 90 von 1.200 UG der ersten Generation wieder aus dem Handelsregister gelöscht, 109 befinden sich in Abwicklung, informiert die Regierung mit dem Verweis auf eine Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

 

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Quelle: DATEV eG