Die Bundesregierung hat strengere Eigenkapitalregeln für Banken auf den Weg gebracht. Ab 2013 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 22.08.2012
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht umsetzt. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.
Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das so genannte „harte Kernkapital“ (eigene Aktien und einbehaltene Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden.
Widerstandskraft der Banken stärken
Hinzu kommen neu eingeführte Kapitalpuffer. Danach können Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Bei Konjunkturschwankungen können Banken dann angemessen reagieren.
Für global agierende, systemrelevante Banken oder für systemische Risiken können noch weitergehende zusätzliche Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt wird die stärkere Eigenmittelausstattung der Banken deren Fähigkeit erhöhen, Verluste aufzufangen.
Basel III ist ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen. In der weltweiten Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.
Höhere Eigenmittelausstattung und schärfere Strafen
Die verschärften Eigenkapitalvorschriften für Banken schützen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen.
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.
Künftig müssen Banken, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen. Klassische Instrumente sind zum Beispiel der Entzug der Bankzulassung und die Abberufung von Bankvorständen. Daneben ist es künftig auch möglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.
Schnelle gesetzliche Umsetzung
Die Basel III-Regelungen sollen ab 1. Januar 2013 zur Anwendung kommen und werden bis 2018 schrittweise umgesetzt.
Eine stufenweise Einführung und Übergangsfristen sollen dazu beitragen, dass die Banken nicht zu stark belastet werden, da sonst die Kreditvergabe eingeschränkt werden könnte.
Auf EU-Ebene wird derzeit über die endgültige Fassung der europäischen Rechtsakte zu den Basel III-Regeln verhandelt. Die Bundesregierung dringt auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen und möchte dies durch die Initiierung des nationalen Gesetzgebungsverfahrens unterstreichen.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Umsetzung der Basel III-Regeln ein zentrales Projekt der Bankenregulierung ist, das keinen Aufschub duldet.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF.
———————-
Quelle: DATEV eG