Das ArbG Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft BIGD nicht tariffähig ist. Der BIGD fehle es insbesondere an der Tarifmächtigkeit (Az. 4 BV 29/12).
ArbG Duisburg, Pressemitteilung vom 23.08.2012 zur Entscheidung 4 BV 29/12 vom 22.08.2012
Das Arbeitsgericht Duisburg hat am 22.08.2012 entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 01.01.2010 nicht tariffähig war.
Die Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg hat im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen. Das BAG hatte am 14.12.2010 (Geschäftsnummer 1 ABR 19/10) und zuletzt am 22.05.2012 (Geschäftsnummer 1 ABN 27/12) entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.
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Quelle: DATEV eG