Am 13.09.2012 wurde die Durchführungsverordnung hinsichtlich Sonderregelungen für gebietsfremde Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, verabschiedet. Sie gilt ab dem 01.01.2015.
Am 13.09.2012 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 815/2012 zur Verordnung (EU) 904/2010 hinsichtlich Sonderregelungen für gebietsfremde Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, verabschiedet.
Die Durchführungsverordnung stellt für diesen Bereich Vorschriften zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auf. Insbesondere werden Anforderungen an die Funktionen der elektronischen Schnittstelle, die zu übermittelnden Identitätsangaben sowie die Mehrwertsteuerklärung (einheitliche elektronische Mitteilung (Anhang III)) festgelegt.
Die Durchführungsverordnung gilt ab dem 01.01.2015.
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Quelle: DATEV eG