Die Länder haben in ihrer Stellungnahme vom 21.09.2012 zum Haushaltsentwurf 2013 den Bund erneut aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht – insbesondere im Einkommensteuerrecht – zu schaffen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 21.09.2012
Die Länder haben in ihrer Stellungnahme vom 21.09.2012 zum Haushaltsentwurf 2013 den Bund erneut aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht – insbesondere im Einkommensteuerrecht – zu schaffen. Im Hinblick auf den Gleichheitssatz gebe es keine Rechtfertigungsgründe für die weitere Ungleichbehandlung. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst schnell die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im sogenannten Huckepackverfahren zu schaffen.
Den eingeschlagenen Konsolidierungskurs hält der Bundesrat insgesamt für unverzichtbar und unterstützt die Bundesregierung in dieser Zielsetzung.
Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG