Durch den vorliegenden Entwurf des BMF-Schreibens IV D 2 – S-7100 / 07 / 10050-04 wird die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken detailliert dargestellt. Obwohl die BStBK das BMF-Schreiben insgesamt für gelungen erachtet und dieses die Umsetzung der Regelung für die Praxis erleichtert, möchten sie mit ihrer Stellungnahme auf Unklarheiten bzw. Abgrenzungsprobleme hinweisen.
BStBK, Pressemitteilung vom 21.09.2012
Die BStBK bedankt sich für die Übersendung des o. g. Entwurfs und nimmt die Gelegenheit zur Stellungnahme gern wahr.
„Der Entwurf des BMF-Schreibens (Az. IV D 2 – S-7100 / 07 / 10050-04) ist zu begrüßen, da die neue Rechtsprechung zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken sowie Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 (ABl. EU Nr. L 77 S. 1) unter anderem mittels Beispielen erläutert wurden. Für viele Fälle wird Klarheit hinsichtlich der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen geschaffen und die Rechtssicherheit wird erhöht. Gleichwohl sollten Ergänzungen vorgenommen werden, da unseres Erachtens noch zusätzliche Abgrenzungsfragen existieren.“
Die Ausführungen im Einzelnen finden auf der Homepage der BStBK.
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Quelle: DATEV eG