Das gesamte Gebührenrecht des Bundes soll nach dem Willen der Bundesregierung im Zuge einer grundlegenden Strukturreform modernisiert und vereinheitlicht werden. Die Regierung hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vorgelegt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24.09.2012
Das gesamte Gebührenrecht des Bundes soll nach dem Willen der Bundesregierung im Zuge einer grundlegenden Strukturreform modernisiert und vereinheitlicht werden. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/10422) verweist die Regierung darauf, dass eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung derzeit „auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich“ sei. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der Kalkulation der Gebühren, die mitunter im Zuge verwaltungsgerichtlicher Überprüfung zu erheblichen Mindereinnahmen des Bundes führten.
Der Vorlage zufolge soll durch „handhabbare und klare Vorgaben“ für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die „Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ ausgerichtet werden.
Ferner sollen laut Entwurf durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und -Verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten. Mit einer „weitgehenden Trennung des bislang stark verflochtenen Gebührenrechts von Bund und Ländern“ will die Bundesregierung zudem mehr Transparenz schaffen und die Rechtsanwendung vereinfachen.
Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen eine Trennung von Bundes- und Landegebühren im Bereich des gesamten Straßenverkehrsrechts „einschließlich des Güterkraftverkehrsrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Luftverkehrsrechts“ aus. In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, sie sehe den Vorschlag kritisch, das gesamte Straßenverkehrsrecht von der Reform auszunehmen.
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Quelle: DATEV eG