Stellungnahme der BStBK zum Entwurf zu einer Datenschutz-Grundverordnung

Das Vorhaben, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU zu harmonisieren, werde von der BStBK grundsätzlich unterstützt. Allerdings berücksichtige der Vorschlag nicht die spezifische Rolle von Berufsgeheimnisträgern. Daher fordert die BStBK u. a. eine Herausnahme der Berufsgeheimnisträger aus der in Artikel 14 vorgesehenen Informationspflicht.

 

BStBK, Pressemitteilung vom 24.09.2012

 

„Mit dem Entwurf zu einer Datenschutz-Grundverordnung soll in Europa ein einheitliches Datenschutzrecht geschaffen werden. Dieses Vorhaben wird von der Bundessteuerberaterkammer grundsätzlich unterstützt.

 

Die europaweit geltende Regelung darf jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern führen. Hier besteht aus unserer Sicht Korrekturbedarf. Weder die in Artikel 14 vorgesehene umfassende Informationspflicht noch das in Artikel 15 geplante Auskunftsrecht betroffener Personen werden der besonderen Stellung von Berufsgeheimnisträgern und ihren Verschwiegenheitspflichten gerecht. Deshalb können diese Regelungen nicht uneingeschränkt auf Steuerberater übertragen werden. Auch sollte den ohnehin für die Berufsaufsicht zuständigen Steuerberaterkammern die Aufgabe der Aufsichtsbehörde i. S. d. Artikels 49 des Vorschlages übertragen werden. Schließlich bergen eine Reihe von Regelungen Probleme bei ihrer Auslegung und praktischen Anwendung, so dass auch aus diesem Grunde der Erfolg der Verordnung infrage gestellt ist.“

 

Die Einzelheiten der Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.

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Quelle: DATEV eG