Da das 1958 geschlossene DBA mit Luxemburg nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen entspricht, soll es durch einen modernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.09.2012
Da das 1958 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen entspricht, soll es durch einen modernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt werden.
Das neue Abkommen orientiere sich am OECD-Musterabkommen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/10751).
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Quelle: DATEV eG