IDW zum Entwurf eines EMIR-Ausführungsgesetzes

Das IDW hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zum Diskussionsentwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) Stellung genommen.

 

IDW, Mitteilung vom 25.09.2012

 

Das IDW hat mit Schreiben vom 25.09.2012 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Diskussionsentwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) Stellung genommen.
Mit dem Gesetz soll das nationale Recht (insb. KWG, WpHG und InvG) an die unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten geltende EU-Verordnung „European Market Infrastructure Regulation“ (EMIR) angepasst und nationale Begleitregelungen zur Durchsetzung und Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Meldepflichten und sonstigen Anforderungen erlassen werden. Mit EMIR wird der außerbörsliche (over-the-counter; OTC) Derivatehandel innerhalb der EU reguliert.

 

Der Diskussionsentwurf sieht u. a. vor, dass sich sog. nichtfinanzielle Gegenparteien ab einer bestimmten Größenordnung kontrahierter OTC-Derivate von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen lassen müssen, dass das Unternehmen über geeignete Systeme verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen der EMIR sicherstellen (insb. Anwendung von Risikominderungstechniken auf nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte).

 

Insgesamt begrüßt das IDW das Vorhaben, für Zwecke der Durchsetzung der Erfüllung der Meldepflichten und der Beachtung der weiteren Anforderungen nach der EMIR auf nationaler Ebene auf die Expertise des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zurückzugreifen. Anregungen betreffen z. B. die Verankerung eines die o. g. Bescheinigung ergänzenden Prüfungsberichts im Gesetzestext. Das Instrument des Prüfungsberichts findet gegenwärtig allein in der Gesetzesbegründung Erwähnung.

 

Die Stellungnahme und den Diskussionsentwurf finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG