Das IDW hat gegenüber der Global Reporting Initiative (GRI) zum Exposure Draft (ED) der Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „G4“ Stellung genommen.
IDW, Mitteilung vom 26.09.2012
Das IDW hat mit Schreiben vom 25.09.2012 gegenüber der Global Reporting Initiative (GRI) zum Exposure Draft (ED) der Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „G4“ Stellung genommen.
Mit dem G4 ED sollen die derzeit anzuwendenden Leitlinien G3.1 weiterentwickelt werden. Der G4 ED sieht umfangreiche Berichtspflichten für Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung vor. Nach Auffassung des IDW bestehen vergleichbare Berichtspflichten bereits im Lagebericht bzw. sind vergleichbare Berichtspflichten im Discussion Paper des International Integrated Reporting Council vorgesehen. Um Redundanzen zu vermeiden, sollte die GRI es denjenigen Unternehmen, welche zur Berichterstattung über Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung verpflichtet sind, ermöglichen, in ihren Nachhaltigkeitsberichten auf diese Ausführungen zu verweisen.
Das IDW begrüßt die verbesserte Guidance zur Bestimmung von wesentlichen – und somit im Nachhaltigkeitsbericht anzugebenen – Nachhaltigkeitsaspekten. Der GRI wird empfohlen, die bisherige Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzindikatoren infolge dieser verbesserten Guidance aufzugeben.
Im G4 ED wird vorgesehen, die bisherigen Anwendungsebenen (Application Levels: A, B, C), anhand derer der Erfüllungsgrad der Berichtsvorgaben durch das Unternehmen angezeigt wird, aufzugeben. Mit dem Ziel, möglichst viele Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermutigen, sollten die Anwendungsebenen nach Auffassung des IDW zumindest solange beibehalten werden, bis die von der GRI angekündigten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittelständischer Unternehmen fertiggestellt sind.
Schließlich begrüßt das IDW die Empfehlung der GRI, den Nachhaltigkeitsbericht prüfen bzw. prüferisch durchsehen zu lassen. Allerdings sollte die GRI weder eigene Prüfungsstandards entwickeln noch (weiterhin) eigene Prüfungshandlungen durchführen. Vielmehr sollte die GRI auf die diesbezügliche Expertise von anerkannten Standardsetzern und Abschlussprüfern zurückgreifen.
Die Stellungnahme und den G4 ED finden Sie auf der Homepage des IDW.
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Quelle: DATEV eG