IDW zum Regierungsentwurf eines JStG 2013

Im Hinblick auf die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 hat das IDW zu dem Regierungsentwurf, der dazu ergangenen Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Bundesregierung Stellung genommen.

 

IDW, Mitteilung vom 26.09.2012

 

Im Hinblick auf die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 am 26.09.2012 hat das IDW mit Schreiben vom 24.09.2012 zu dem Regierungsentwurf, der dazu ergangenen Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Bundesregierung Stellung genommen.

 

Das IDW kritisiert u. a. die Einführung des Fremdvergleichsgrundsatzes für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften durch § 1 Abs. 1 AStG-E, die vorgesehene Verankerung eines neuerlichen Treaty Overrides in § 1 Abs. 5 AStG-E sowie die Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung auf nahezu sämtliche Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG-E. Das IDW fordert, die geplanten erbschaftsteuerlichen Regelungen, die insbesondere dazu dienen, die sog. Cash-GmbH zu unterbinden (z. B. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 7 Halbsatz 2 ErbStG-E), zu überarbeiten und zu präzisieren.

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG