Kabinett beschließt Erlass und Änderung mehrerer steuerlicher Verordnungen

Das Bundeskabinett hat eine so genannte Mantelverordnung beschlossen. Diese umfasst Änderungen und auch neue Regelungen, die im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendig geworden sind.

 

BMF, Pressemitteilung vom 10.10.2012

 

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2012 eine so genannte Mantelverordnung beschlossen. Diese Verordnung umfasst Änderungen und auch neue Regelungen, die im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendig geworden sind. Damit werden eine neue Verordnung erlassen, eine Verordnung neu gefasst und sieben weitere Verordnungen geändert.

 

Neu sind:

 
  • Die Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), die in der Vergangenheit nur punktuell geändert wurde, wird komplett neu gefasst. In diesem Zusammenhang werden zum Beispiel die Mitteilungspflichten der Gerichte und Justizbehörden präzisiert. So werden von den Gerichten und Justizbehörden gezahlte Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Vormünder und Betreuer künftig auch dann mitzuteilen sein, wenn die Vergütungen für die Ausübung einer Haupttätigkeit gezahlt werden. Untersuchungen des Bundesrechnungshofes hatten ergeben, dass derartige Zahlungen bisher nur unzureichend steuerlich erfasst werden. Des Weiteren wird für bestimmte Mitteilungen (insbesondere für die vorerwähnten Mitteilungen der Gerichte und Justizbehörden) vorgeschrieben, dass diese ab 2016 elektronisch zu übermitteln sind. Hierdurch wird die erfolgreiche Strategie fortgesetzt, bestehende Steueransprüche umfassend zu realisieren und papierbasierte Verfahrensabläufe so weit wie möglich durch die elektronische Kommunikation zu ersetzen.
  • Hinsichtlich des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird in einer neuen Verordnung die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten ausländischer Anbieter grundsätzlich dem Finanzamt Frankfurt am Main III zugewiesen, soweit sich keine Zuständigkeit im Inland ergibt. Sportwetten ausländischer Anbieter unterliegen seit 1. Juli 2012 erstmals der Besteuerung nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Daneben wird die Zuständigkeit für die Zerlegung der Steuer für Sportwetten auf die Länder geregelt.

 

Geändert werden:

 
  • In der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) wird insbesondere der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das so genannte SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst (§ 50 Absatz 2).
  • In der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung ist eine zentrale Zuständigkeit für die Besteuerung von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen mit ausschließlichen Einkünften im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Diese Regelung soll nun unbefristet gelten.
  • In der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) wird neben redaktionellen Klarstellungen und Änderungen der Begriff des im Ausland ansässigen Unternehmers an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung angepasst, § 59 UStDV.
  • In der Steuerberatergebührenverordnung werden insbesondere die Steuerberatergebühren an die gestiegenen Preise und die Kosten in den Steuerberaterpraxen angepasst (die letzte Erhöhung hat 1998 stattgefunden).
  • In der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften werden neue einzutragende Tatsachen in das Berufsregister eingeführt und eine klarstellende Regelung zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater getroffen.
  • In der Familienkassenzuständigkeitsverordnung wird die Zuständigkeit für die Familienkassen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dies für Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Steuerstraftat, für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten sowie für die Erhebung und Vollstreckung von Geldbußen wegen Steuerordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld.
  • In der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung erfolgt eine redaktionelle Richtigstellung.

 

Die Verordnung soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Sie führt zu keinen nennenswerten Steuermehr- oder -mindereinnahmen.

 

Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG