Der Beirat der WPK hat eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in der Form beschlossen, dass der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Absatz 1 ergänzt wird, in dem dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung“ Rechnung getragen wird.
Skalierte Prüfungsdurchführung
WPK, Mitteilung vom 12.10.2012
Nach Ablauf der Konsultationsfrist und Beratung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss am 6. Juli 2012 der Beirat der WPK eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in der Form, dass der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Absatz 1 ergänzt wird. In diesem neuen Absatz 1 wird dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung“ Rechnung getragen.
Die beschlossene Satzungsänderung lautet wie folgt:
§ 24b wird wie folgt geändert:
- Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorangestellt:
„(1) WP/vBP haben für eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat der WP/vBP Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“
- Die bisherigen Absätze 1 bis 4 werden die Absätze 1 bis 5.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat gegen die vom Beirat beschlossene Satzungsänderung keine Einwendungen erhoben. Die Satzungsänderung ist am 12. Oktober 2012 in Kraft getreten (BAnz AT vom 28. September 2012 B1).
Die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) finden Sie auf der Homepage der WPK.
———————-
Quelle: DATEV eG