Anlässlich der interparlamentarischen Sitzung zum Datenschutz am 08./09.10.2012 im EU-Parlament hat der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht zwei Änderungspapiere zur geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt.
Anlässlich der interparlamentarischen Sitzung zum Datenschutz am 08./09.10.2012 im EU-Parlament hat der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht das Arbeitspapier 2 und das Arbeitspapier 3 vorgelegt.
Ohne bereits konkrete Änderungsvorschläge gegenüber dem Verordnungsentwurf zu machen, bezieht Albrecht Position. U. a. spricht er sich für eine Stärkung der Pseudonomisierung und Anoymisierung aus. Hinsichtlich der Auftragsdatenverarbeitung will er mehr Rechtsicherheit über die Verpflichtungen. Auch hinsichtlich der Datenschutzbeauftragten will er mehr Details zu Unabhängigkeit, Rechten und Pflichten in die Verordnung bringen. Zudem hält er auch das Anknüpfungskriterium der Unternehmensgröße für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für nicht geeignet. Klärungsbedarf sieht Albrecht auch zu Selbstverpflichtungen und Zertifikaten.
Die Arbeitspapiere erhalten zudem einen Zeitplan für die künftigen Arbeiten an der Datenschutzgrundverordnung. Bis Ende 2012 will er seinen Berichtsentwurf vorlegen. Die Frist für Änderungsanträge soll dann bis Ende Februar 2013 laufen. Erklärtes, ambitioniertes Ziel der Institutionen ist es, die Datenschutzgrundverordnung bis Mitte 2014 zu verabschieden.
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Quelle: DATEV eG