Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle über Unternehmen beschlossen. Die Reform des GWB sei ein klares ordnungspolitisches Signal, um die Wachstumskräfte und den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.10.2012
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle über Unternehmen beschlossen. Es bleibt Mineralölkonzernen auf Dauer verboten, Kraftstoffe an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben als an ihre eigenen Tankstellen.
Die Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die Reform des GWB ist ein klares ordnungspolitisches Signal, um die Wachstumskräfte und den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken. Nicht nur die im Wettbewerb stehenden Unternehmen – auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.
Die wichtigsten Elemente im Überblick:
Marktbeherrschende Unternehmen entflechten
Der Gesetzentwurf führt als so genanntes „letztes Mittel“ die Möglichkeit der Entflechtung ein. Im äußersten Fall kann das Bundeskartellamt künftig ein Unternehmen zerschlagen, wenn es seine marktbeherrschende Stellung zum Beispiel gegenüber anderen Mitbewerbern missbraucht.
Es bleibt bei der besonderen Missbrauchsaufsicht über marktstarke Unternehmen. Sie ist ein Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.
Neuregelung stärkt Verbraucherverbände
Künftig können auch die Verbraucherverbände Unternehmen für Schäden wegen Kartellrechtsverstößen verklagen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen. Die gestärkte Rolle der Verbände soll der stärkeren Prävention dienen und verhindern, dass Unternehmen Kartell- oder Preisabsprachen treffen.
Tankstellenmarkt
Für den Kraftstoffmarkt wird das bis Ende 2012 befristete Verbot der so genannten „Preis-Kosten-Schere“ auf Dauer gesetzlich verankert. Es verbietet den Mineralölkonzernen, Kraftstoffe an freie Tankstellen zu höheren Preis abzugeben als an ihre eigenen Tankstellen.
Strom- und Gasmarkt
Die befristete spezielle Preismissbrauchsaufsicht für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird bis Ende 2017 verlängert. Denn auf diesem Energiesektor herrscht immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb.
Die Kartellbehörden können künftig anordnen, dass überhöhte Strompreise an die Verbraucher zurückerstattet werden müssen.
Um den Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten durch eine transparente Preisbildung zu stärken, plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gerade einen Entwurf vorgelegt.
Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entschärfen
Um ebenfalls fünf Jahre verlängert wird das Verbot des nur gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Damit wird dem scharfen und für kleine und mittlere Unternehmen teilweise ruinösen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel entgegengesteuert.
Kartellrecht auch für Krankenkassen
Das Bundeskartellamt überwacht künftig auch Zusammenschlüsse von Krankenkassen. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sind nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig auch Fusionsprozesse kontrolliert werden.
Der Wettbewerbsschutz dient der Sicherung der Qualität und Effizienz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
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Quelle: DATEV eG