Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Deutsche Bundestag am 25.11.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 17.11.2011 mit Liechtenstein auf Empfehlung des Finanzausschusses angenommen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.10.2012
Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 25.10.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 17.11.2011 mit Liechtenstein (17/10753) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11104) angenommen.
Unter anderem wird auf eine Quellenbesteuerung für zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen ab einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent bei einer Mindesthaltedauer der Beteiligung von einem Jahr verzichtet. Vereinbart wurde auch ein Quellenbesteuerungsrecht für die Erträge aus der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten durch Künstler oder Sportler. Eine Informationsaustauschklausel erlaubt einen spontanen und automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen.
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Quelle: DATEV eG