Einstimmig hat der Deutsche Bundestag am 25.10.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.10.2012
Einstimmig hat der Bundestag am 25.10.2012 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (17/10750) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11176) angenommen.
Damit werden die gesonderten Entgeltmeldungen der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften (Lohnnachweis) nicht bereits ab 2014 abgelöst und in das allgemeine sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren integriert, sondern erst ab 2016. Außerdem wird die Zuständigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand für öffentliche Unternehmen neu geregelt.
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Quelle: DATEV eG