Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01. Januar 2013 berechnet wird.
BMF, Schreiben IV D 4 – S-3104 / 09 / 10001 vom 26.10.2012
In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 02. Oktober 2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2013 anzuwenden sind.
Die Anlage finden Sie auf den Seiten des BMF.
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Quelle: DATEV eG