Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Stellung genommen.
IDW, Mitteilung vom 30.10.2012
Der o. g. Entwurf greift viele praktische Anwendungsprobleme auf, wie Nachweise für die Gewährung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erbringen sind. Außer einer Gelangensbestätigung sind nach der geplanten Neuregelung auch andere eindeutig und leicht nachprüfbare Beweismittel zulässig.
Neben Detailverbesserungen muss nach Ansicht des IDW aber insbesondere sichergestellt werden, dass die Steuerfreiheit nicht von der Vorlage solcher Nachweise abhängig gemacht wird, deren Beibringung nicht im Einflussbereich des liefernden Unternehmers liegt.
Das Schreiben vom 25.10.2012 an das BMF finden Sie auf der Homepage des IDW.
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Quelle: DATEV eG