Code of Ethics – Proposed Change to the Definition of "Those Charged with Governance"

Die Wirtschaftsprüferkammer hat gegenüber der International Federation of Accountants (IFAC) zu den Änderungsvorschlägen für den Code of Ethics Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 01.11.2012

 

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 gegenüber der International Federation of Accountants (IFAC) zu den Änderungsvorschlägen für den Code of Ethics Stellung genommen.

 

Die Änderungsvorschläge sehen eine Angleichung der Definition „Those Charged with Governance“ an die des ISA 260 („Communication with Those Charged with Governance“) vor. Über den Exposure Draft war am 27. Juli 2012 berichtet worden. In ihrer Stellungnahme befürwortet die WPK grundsätzlich die Anstrebung einer Konsistenz des Code of Ethics und der ISA in punkto Definition „Those Charged with Governance“, kritisiert jedoch die zahlreichen Hinzufügungen und damit Wiederholungen der Begriffe „or a subgroup thereof“ an jenen Stellen des Code of Ethics, an denen bislang nur von „Those charged with Governance“ die Rede ist. Diese Wiederholungen würden vermieden, würde diese Thematik in einem (einzigen) vorangehenden Paragrafen geregelt und im Übrigen hierbei auch erläuternde Ausführungen, wie sie in ISA 260 vorgesehen sind, eingebracht.

 
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG